|
Tibetische Energiemassage |
|
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Dienstag, 09. November 2010 um 21:30 Uhr |
|
Tibetische Energiemassage Flyer |
|
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. November 2010 um 22:02 Uhr |
|
|
Rechtlicher Rahmen in Deutschland |
|
|
|
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Sonntag, 11. Januar 2009 um 01:00 Uhr |
|
In Deutschland regeln das Podologengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zur „Podologin“ bzw. zum „Podologen“. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ gesetzlich geschützt, nur mit einer Erlaubnis darf man sich so nennen, als Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger genügt eine Berechtigung oder staatliche Anerkennung (§ 1 PodG). Der Missbrauch dieser Titel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße (bis 2.500 €) geahndet werden kann (§ 9 PodG). Schweiz In der Schweiz ist die Podologie eine inzwischen sehr verbreitete Fachgruppe. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind allerdings in der Schweiz grundlegend anders als in Deutschland. Eine dreijährige Ausbildung ist hier Pflicht, um die Kantonsgenehmigung zur Ausübung der Podologie zu erhalten; damit verbunden ist eine stark unabhängige Stellung zur Arbeit am Fuß dem Arzt gegenüber. |
|
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. November 2010 um 21:47 Uhr |
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Sonntag, 11. Januar 2009 um 01:00 Uhr |
|
Der Begriff Podologie leitet sich vom griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab: er bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Maßnahmen einer Podologin/eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Die Podologin/der Podologe ist aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker als bislang einzige Gruppe von den Kassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können. Podologen arbeiten als selbständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen. |
|
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 10. Februar 2009 um 16:56 Uhr |
|
|
|
|
|
|